Diplom – Psychologe Karsten Dörnberg
Klinischer Neuropsychologe GNP / Supervisor OPK
Neuro-Psychologischer Gutachter GNP
Forensischer Sachverständiger OPK
Psychologischer Psychotherapeut (VT)
1992 – 1998
Studium der Psychologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin
1998 – 2003
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie an der Berliner Akademie für Psychotherapie
2003
Zertifizierung als Klinischer Neuropsychologe durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
2004
Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
2006
Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Psychologischer Psychotherapeut
2012
Erteilung der Genehmigung zur Durchführung ambulanter neuropsychologische Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
2013
Erteilung der Weiterbildungsbefugnis Klinische Neuropsychologie für die Weiterbildungsbereiche Theorie und Supervision durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
2016
Zertifizierung als Psychologischer / Forensischer Sachverständiger (Sozialrecht) durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
2016
Berufung zum Mitglied der Länderübergreifenden Qualitätssicherungskommission „Neuropsychologische Therapie“ durch den Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
2023
Zertifizierung als Neuropsychologischer Gutachter durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
1998 – 2006
Angestellter Psychologe in Berlin und Brandenburg (u. a. Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus Berlin, Unfallkrankenhaus Berlin, Neurologische Fachklinik Wolletzsee)
2006
Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit in Magdeburg
2013 – 2018
Konsiliartätigkeit für die Justizvollzugsanstalt Burg / Sachsen-Anhalt
Dörnberg, K. (2023). Neuropsychologische Begutachtung. In: Dohrenbusch, R. (Hrsg.) Psychologische Begutachtung. Springer, Berlin, Heidelberg.
Dörnberg, K. (2010). Der modifizierte Weigl-Sortier-Test. Poster auf der 25. Jahrestagung der GNP, Magdeburg 2010.
Merten, T., Völkel, L., Dörnberg, K. (2007). What Do Hooper-Like Test Measure. Applied Neuropsychology, Vol. 14, No. 4, 275–283.
Bei psychischen Erkrankungen handelt es sich ursächlich (ätiologisch) mehrheitlich um ein multikausales Geschehen. Um Patienten wirksam helfen zu können, muss zwischen primären und sekundären Syndromen unterschieden werden. Behandelt werden häufig nur die sekundären Syndrome. Die dahinterliegenden primären Syndrome werden zumeist gar nicht erkannt. Für eine wirksame Behandlung müssen strukturelle Besonderheiten, daraus resultierende Probleme und Krankheitszustände getrennt analysiert werden. Strukturelle Besonderheiten, wie z. B. Persönlichkeit, Autismus, Intelligenz, Talente, Teilleistungsschwächen oder Folgen neurologischer Hirnverletzungen und -erkrankungen sind schicksalhafte Gegebenheiten und haben nichts mit Verantwortung oder Schuld zu tun. Sie können lediglich akzeptiert und in das Selbstbild integriert werden. Für die sich aus den jeweiligen strukturellen Bedingungen ergebenden Probleme und Problemverhaltensweisen gilt das hingegen keineswegs. Sie sind ihrem Wesen nach nichts, was dem menschlichen Körper als solches innewohnt, sondern sie sind das Resultat der Wechselwirkung von (interner) Struktur und (externen) Umweltbedingungen. Strukturell determinierte Verhaltensmuster führen in der Regel zu häufig wiederkehrenden, relativ ähnlichen Problemkonstellationen. So können z. B. die kommunikativen Besonderheiten von Menschen mit hochfunktionalen Autismus-Spektrum-Störungen (Asperger-Syndrom) zu ausgeprägten zwischenmenschlichen Problemen und in der Folge dann zu Zuständen wie Depressionen, Ängsten, Dissoziation oder Suchtverhalten führen.
Deshalb gilt: Strukturelle (primäre) Störungen müssen erkannt (diagnostiziert), von Betroffenen akzeptiert und im Alltag bestmöglich kompensiert werden. Die sich aus der Wechselwirkung mit der Umwelt ergebenden Probleme müssen gelöst und krankhafte (sekundäre) Zustände geheilt werden (modifiziert nach L. T. van Elst 2023).
Die verhaltenstherapeutischen und neuropsychologischen Behandlungen in meiner Praxis sind:
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Die Kosten werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Aufgrund der Unterversorgung im Bereich der Neuropsychologie und der damit verbundenen Tatsache, dass es in Sachsen-Anhalt derzeit nur zwei von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zur ambulanten Behandlung zugelassene Neuropsychologen gibt, bin ich bemüht, Ihnen innerhalb von 4 bis 6 Wochen einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten.
Für diagnostische Abklärungen nach Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Long-COVID) bringen Sie bitte eine Überweisung von Fachärzten*innen für Neurologie mit den Diagnosen ICD-10 G93.3 und ICD-10 U09.9 mit.
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Die Aufnahme einer Psychotherapie in meiner Praxis ist bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen möglich:
Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde zwingend erforderlich. In dieser schildern Sie ihr Anliegen. Es wird geprüft, ob die Indikation für eine ambulante Psychotherapie vorliegt und auch ob aktuell möglicherweise eine andere Form der Behandlung für Sie besser geeignet wäre.
Die Kosten werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
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Ich erstelle neuropsychologische Gutachten im Auftrag von Gerichten, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
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Die Neuropsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Sie beschäftigt sich mit der Erforschung des Zusammenhangs zwischen dem (biologischen Organ) Gehirn und dem menschlichen Verhalten. Der Schwerpunkt der klinischen Neuropsychologie ist die Untersuchung und Behandlung von Veränderungen des Erlebens und Verhaltens bei oder nach Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns.
Ziel der neuropsychologischen Diagnostik ist die Erfassung der kognitiven und emotionalen Folgen von Funktionsstörungen des Gehirns. Das können beginnende Demenzen, entzündliche Erkrankungen, Hirnblutungen nach Rupturen von Aneurysmen, Zustände nach operativer Entfernung von Hirntumoren oder nach Schlaganfällen sein. Zentrales Ziel ist die Feststellung und Quantifizierung des Ausmaßes kognitiver Störungen (m. a. W. Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit). Die wichtigsten kognitiven Funktionsbereiche, die im Rahmen einer neuropsychologischen Untersuchung beurteilt werden, sind:
Im Rahmen einer neuropsychologischen Untersuchung werden verschiedene diagnostische Methoden eingesetzt. Im Wesentlichen sind das die Exploration (Gespräch über die Erkrankung, die Folgen der Erkrankung etc.), die Verhaltensbeobachtung und die Vorgabe moderner neuropsychologischer Testverfahren. Die Interpretation der Testergebnisse erfolgt nach standardisierten Regeln.
Bei einem sog. interindividuellen Vergleich wird die Testleistung der untersuchten Person mit den Testleistungen eines Normkollektivs verglichen. „Normalität“ und Abweichungen davon werden als statistische Größe definiert. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Die Normalität einer definierten Eigenschaft oder Funktion kann anhand von objektiven Messungen und definierten Grenzwerten festgestellt oder zurückgewiesen werden. Nachteil ist: Die Aussagekraft der Testung hängt dabei bedeutsam von der Aktualität und Repräsentativität der verwendeten Normdaten ab.
Bei einem intraindividuellen Vergleich wird die aktuelle Testleistung der untersuchten Person mit früheren Testleistungen derselben Person verglichen, insofern diese vorliegen. Wichtig bei der Interpretation von Untersuchungsergebnissen ist in diesem Zusammenhang auch die Schätzung des prämorbiden Funktionsniveaus. Hierbei handelt es sich um Annahmen des Untersuchers über das kognitive Leistungsvermögen der untersuchten Person vor ihrer Erkrankung. Auch die Bewertung von Therapieeffekten erfolgt über den intraindividuellen Vergleich von Testergebnissen, erhoben vor und nach der Behandlung.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der neuropsychologischen Diagnostik orientieren sich die zu wählenden Behandlungsmaßnahmen an den spezifischen individuellen Erfordernissen der einzelnen Patienten. Unterschieden werden können dabei prinzipiell die folgenden methodischen Ansätze:
Restitution: Das Ziel ist eine Regeneration auf neuronaler Ebene. Angestrebt wird die bestmögliche Funktionswiederherstellung des beeinträchtigten neuropsychologischen Systems.
Kompensation: Das Ziel liegt hier in der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien, die eine Kompensation der negativen Alltagsfolgen der neuropsychologischen Störung ermöglichen, wie zum Beispiel das Erlernen von Gedächtnisstrategien oder Selbstkontrolltechniken bei Störungen der Emotions- und Verhaltenskontrolle.
Integration: Ziel der therapeutischen Maßnahmen ist die Integration der emotionalen und psychosozialen Folgen der Erkrankung in das Selbstkonzept der Betroffenen. Erfahrungsgemäß sind hierfür Kenntnisse über die prämorbide (vor der Erkrankung) Persönlichkeitsstruktur notwendig. Zur Anwendung kommen hier vor allem Methoden aus dem Spektrum der kognitiv-behavioralen Verhaltenstherapie und der Schematherapie.
In unserer Praxis können sensorische Fusionsstörungen diagnostiziert und behandelt werden. Bei Störungen der sensorischen oder konvergenten Fusion handelt es sich um eine der am häufigsten auftretenden, aber nur selten erkannten Beeinträchtigungen nach einer Hirnschädigung. Hintergrund dieser Störung ist die Tatsache, dass wir die „Welt“ mit zwei Augen und deshalb im Grunde „zweimal“ sehen. Unser Gehirn muss die beiden Bilder unserer Augen zu einem einheitlichen Seheindruck „verschmelzen“ (fusionieren). Hierbei handelt es sich um einen „energetischen“, Aufmerksamkeit beanspruchenden Prozess, der sehr störanfällig ist. Bei beeinträchtigten sensorischen Fusionsleistungen kommt es bereits nach kurzer visueller Belastung (z. B. beim Lesen, Fernsehen oder bei der Arbeit am Computer) zu einem veränderten Seheindruck. Die Betroffen sehen dann „unscharf“, „neblig“ oder „verschwommen“ und versuchen unbewusst, dass unschärfere Sehen durch vermehrte Anstrengung zu kompensierten. Das kann dann zu muskulären Beschwerden im Schulter-Nacken-Bereich, Kopfschmerzen oder „brennenden Augen“ führen.
Die Störung lässt sich durch ein sog. Fusionstraining sehr erfolgreich behandeln. Wir verfügen diesbezüglich über umfangreiche diagnostische und therapeutische Möglichkeiten.
Die Verhaltenstherapie strebt, ähnlich wie auch die neuropsychologische Therapie, die Veränderung von Erlebens- und Verhaltensweisen an. Im Unterschied zur Neuropsychologie sind die problemverursachenden Verhaltensweisen in der Regel aber nicht die Folge einer Hirnverletzung oder -erkrankung, sondern der Lebens- und Lerngeschichte (Biografie) des Individuums.
Der Begriff „Verhaltenstherapie“ kennzeichnet ein wissenschaftlich mittlerweile gut untermauertes Spektrum an diagnostischen und psychotherapeutischen Techniken und Strategien. Zentrales Ziel der Verhaltenstherapie ist der Abbau maladaptiver (dysfunktionaler oder m. a. W. problemverursachender) und der Aufbau neuer, idealerweise funktionaler Verhaltensweisen.
Grundlegend lassen sich sog. behaviorale und kognitive verhaltenstherapeutische Techniken unterscheiden.
Die behavioralen Techniken basieren auf den Prinzipien der psychologischen Lerntheorien (Klassische Konditionierung als erlernte Reiz-Reaktions-Verbindung; Operante Konditionierung als erlernte Reaktions-Konsequenz-Verbindung und dem Modelllernen).
Kognitive Techniken basieren auf den Grundannahme, dass die im Laufe des Lebens erworbenen Einstellungen (Persönlichkeitsstruktur) die Bewertung von Lebens- und Alltagsereignissen und damit das konkrete emotionale Erleben und situative Verhalten beeinflussen. Der Abbau problemverursachender Verhaltensweisen gelingt vor allem durch die Modifikation der dem Verhalten zugrundeliegenden Bewertungsmuster und Einstellungen.
Als zertifizierter Forensisch-Neuro-Psychologischer Sachverständiger (OPK, GNP) erstelle ich neuropsychologische Gutachten. Neuropsychologische Gutachten sind Zeugnisse bzw. wissenschaftlich begründete Expertisen, die von Gerichten, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen beauftragt werden, wenn im Zusammenhang mit einer Hirnverletzung oder Hirnfunktionsstörung von Betroffenen essenzielle kognitive und affektive Beschwerden in einem rechtlich relevanten Kontext vorgetragen werden oder Bezugspersonen Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen bei den Betroffenen aufgefallen sind und den Auftraggebern die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde fehlt.
Neuropsychologische Gutachter selbst treffen keine rechtlich relevanten Entscheidungen. Sie stellen aufgrund ihrer Sachkunde lediglich (Befund-) Tatsachen fest. Das zu erstellende neuropsychologische Gutachten dient dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe.
Im Sozialrecht wird zwischen Zustands- und Zusammenhangsgutachten unterschieden. Bei der Zustandsbegutachtung („finale“ Begutachtung) ist der Auftraggeber an der Objektivierung des Körper- und Gesundheitszustandes und der sich daraus ergebenden Funktionsbeeinträchtigungen interessiert.
Bei der Zusammenhangsbegutachtung („kausale“ Begutachtung) interessiert den Auftraggeber neben der Objektivierung etwaiger körperlicher, gesundheitlicher und funktioneller Defizite darüber hinaus auch die Kausalbeziehung der festgestellten Defizite zu einem definierten Schädigungsereignis.
Die Wartezeit für die Terminierung eines Untersuchungstermins beträgt je nach Auftragslage 4 bis 8 Monaten. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Untersuchung fertiggestellt.
In der Regel stellt der Auftraggeber im Vorfeld der Begutachtung dem neuropsychologischen Gutachter die Akten des Begutachtungsfalles zur Verfügung. Der Gutachter „extrahiert“ aus den Akten die für die Beantwortung der Gutachtenfragen relevanten Informationen und leitet zentrale Untersuchungshypothesen für seine eigene Untersuchung ab. In der eigentlichen Untersuchung erhält die zu begutachtende Person im Rahmen eines Gespräches (Exploration) zunächst die Möglichkeit, ggf. ihr Erleben des Unfallherganges, ihre Krankengeschichte, ihre Entwicklung im biografischen Kontext, ihren beruflichen Werdegang und ihre Beschwerden zu schildern. Das Gespräch findet in einer wertschätzend-neutralen Atmosphäre statt. Nach Beendigung des Gespräches wird in den meisten Fällen eine psychometrische Untersuchung durchgeführt. Mit Hilfe moderner, sehr häufig auch computergestützter neuropsychologischer Testverfahren werden je nach Fragestellung unterschiedliche neuropsychologische Funktionsbereiche (z. B. Aufmerksamkeit und Konzentration oder das Gedächtnis) sorgfältig untersucht.
Die gutachterliche Untersuchung dauert in Abhängigkeit vom Umfang der mit dem Gutachten zu beantwortenden Fragestellungen zwischen 3 und 6 Stunden.
Nach Abschluss der Untersuchung bewertet und integriert der Gutachter die Untersuchungsergebnisse und beantwortet im Anschluss die vom Auftraggeber an ihn gestellten Beweis- oder Gutachtenfragen.
Im Rahmen sozialgerichtlicher Verfahren werden die Gutachtenaufträge bei Vorliegen einer psychischen oder neurologischen Erkrankung in der Regel an Fachärzte*innen für Neurologie und Psychiatrie vergeben. Die zur Beurteilung der kognitiven (geistigen) Leistungsfähigkeit notwendigen neuropsychologischen Untersuchungen werden in diesen Fällen dann meist von Ärzten ohne ausreichende neuropsychologische Qualifikation oder in besonders ungünstigen Einzelfällen auch von medizinischen Fachangestellten durchgeführt. Hier besteht die Gefahr, dass die durchgeführte neuropsychologische Untersuchung hinsichtlich ihrer Methodik und Nachvollziehbarkeit nicht den notwendigen fachlichen Qualitätsstandards entspricht. Nur ausreichend neuropsychologisch qualifizierte Personen verfügen über die zur sachgerechten Durchführung und Interpretation von psychometrischen Testverfahren notwendigen diagnostischen und statistisch-methodischen Kenntnisse. Als zertifizierter Forensisch-Neuro-Psychologischer Sachverständiger (OPK, GNP) überprüfe ich auf Ihren Wunsch hin, ob die bei ihnen durchgeführte neuropsychologische Untersuchung, die Interpretation der Testergebnisse und die abschließende gutachterliche Beurteilung leitliniengerecht (z. B. Neumann-Zielke et al. 2015, Merten 2014, Merten und Puhlmann 2020) erfolgt ist.
Die methodenkritische Stellungnahme erfolgt nach Aktenlage und beinhaltet keine eigenständige Befunderhebung. Das zu beurteilende Gutachten reichen Sie hierzu in Kopie ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Aufwand.
Zentrum für neuropsychologische Diagnostik und Begutachtung
Ernst-Reuter-Allee 15
39104 Magdeburg
E-Mail zndb@tuta.com
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 12:00 – 12:30 und 16:00 – 16:30
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Mitarbeiterin:
Psychologisch-Technische Assistentin Frau Blumberg